So funktioniert’s:

Flyer mit Glücks-Symbolen werden ab dem 28. November 2024 mit dem Gäuanzeiger, dem Niederämter Anzeiger und in der NOZ verteilt. Flyer erhalten Sie auch in den Sälipark Geschäften.

In der Mall (nähe Rolltreppe Südeingang) steht vom 2. bis 24. Dezember ein Riesen-Adventskalender.

Tag für Tag wird an diesem Kalender ein Türchen geöffnet (und das Türchen des Vortages geschlossen).

Stimmt das Symbol auf der Rückseite des Flyers mit dem Symbol im geöffneten Türchen überein, haben Sie gewonnen.

Der Tages-Jackpot beträgt CHF 500, am offenen Sonntag, 22. Dezember sogar CHF 2’000. Wenn Sie Glück haben, sind Sie die einzige Person, welche den Jackpot knackt. Es kann aber auch sein, dass zwei oder mehr Personen diesen knacken. Dann wird der Gewinnbetrag entsprechend aufgeteilt.

Bei einer Übereinstimmung müssen Sie nur noch Name und Adresse auf der Flyer-Rückseite ausfüllen und den Flyer am gleichen Tag in die bereitstehende Urne werfen.

Der entsprechende Gewinn kommt per Post und in Form von Sälipark Einkaufsgutscheinen.

Teilnahmebedingungen

1.    Vom 1. bis 24. Dezember 2024 wird an jedem verkaufsoffenen Tag im Einkaufszentrum Sälipark Olten ein Jackpot über je CHF 500 verlost. Am offenen Sonntag, 22. Dezember 2024 werden sogar CHF 2’000 verlost.

2.    Die Durchführung erfolgt mittels verteilten / gestreuten Flyern mit unterschiedlichen Sujets und einem übergrossen Adventskalender im Sälipark (nähe Rolltreppe beim Südeingang).

3.    Voraussetzung für einen Gewinn ist die Übereinstimmung des Sujets (Bild) auf dem Flyer mit dem Sujet im offenen Türchen am Adventskalender (welches täglich wechselt).

4.    Die Gesamtgewinnsumme beträgt CHF 12’000.

5.    Die Gewinne werden in Form von Sälipark Einkaufsgutscheinen ausbezahlt. Die Gutscheine können in allen 28 Sälipark-Geschäften eingelöst werden. Die Gutscheine können nicht in Bargeld umgetauscht werden und sind nicht in Gutscheine anderer Anbieter umtauschbar.

6.    Die Gewinn-Teilnahme erfolgt ausschliesslich über den mit Name und Adresse ausgefüllten Original-Flyer (gedruckter Flyer) und dessen Einwurf am gleichen (Gewinn-) Tag in die dafür vorgesehene Urne. Später eingeworfene oder per Post verschickte Flyer werden nicht berücksichtigt.

7.    Da es sich um einen Jackpot handelt, kann ein Gewinner CHF 500 gewinnen. Es ist aber auch möglich, dass es zwei oder mehr Gewinner gibt. In diesem Fall wird die Summe von CHF 500 auf die Anzahl Gewinner aufgeteilt.

8.    Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Kein Kaufzwang, Der Rechtsweg und eine Barauszahlung des Gewinns sind ausgeschlossen.

9.    Giroud Olma AG Olten ist für das Sälipark Marketing und damit auch für diesen Wettbewerb verantwortlich. Giroud Olma behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel grundlos anzupassen, zu ändern oder abzubrechen.

10. Giroud Olma AG ist berechtigt, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschliessen oder die Übersendung eines Preises zu verweigern, wenn gerechtfertigte Gründe vorliegen, insbesondere ein Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, eine Beeinflussung des Wettbewerbs oder eine technische Manipulation.

11.  Es ist ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschuss der kollisionsrechtlichen Normen des Privatrechts (IPRG) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Olten.